Vom Office direkt an den Strand – in Rostock kein Problem! Hier leben und arbeiten Sie direkt an der Ostsee! In der lebendigen Großstadt am Meer bieten wir Ihnen ein attraktives Arbeitsumfeld: Der Strand vor der Haustür, ein grünes Umland, zahlreiche Wassersportmöglichkeiten sorgen für Urlaubsfeeling in der Freizeit und nach Feierabend. Ostseeluft und Meeresrauschen gibt es inklusive.
Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde als Eigenbetrieb der Hanse- und Universitätsstadt plant und koordiniert Angebote sowie Projekte zur Weiterentwicklung des Städte- und Seebädertourismus, um die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit ihren vier Seebädern als attraktives Reiseziel für den Städte-, Erholungs-, Tagungs- und Kongresstourismus zu positionieren.
Werden Sie jetzt Teil unseres Teams!
Wir bieten Ihnen eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit und suchen ab sofort in Vollzeit (39 Stunden/Woche) eine*n
Wir bieten Ihnen einen modernen Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, Weiterbildungsangebote, sehr gute Verkehrsanbindung sowie ein vergünstigtes Jobticket für den ÖPNV mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%.
Die Vergütung erfolgt nach TVöD-VKA mit den üblichen tarifvertraglichen Leistungen wie z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt sowie betrieblicher Altersvorsorge. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Interessenten senden ihre aussagefähigen Unterlagen unter Angabe des Gehaltswunsches und des frühestmöglichen Eintrittstermin vorzugsweise per E-Mail in einem zusammengefügten pdf-Dokument an bewerbung-tzrw@rostock.de. Alternativ kann die Bewerbung postalisch in einem Umschlag mit der deutlichen Aufschrift Bewerbung an folgende Anschrift gerichtet werden:
Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
Bereich Personal
Am Strom 59
18119 Rostock
Die Bewerbung sollte neben einem Anschreiben auch einen Lebenslauf sowie Zeugnisse, welche die geforderten Qualifikationen belegen, beinhalten. Fügen Sie bitte darüber hinaus ein aktuelles Arbeitszeugnis (nicht älter als ein Jahr) bei.
Personalabteilung, Entscheidungsträger und Mitarbeitervertretungen werden von den Bewerbungsunterlagen Kenntnis nehmen. Eine Analyse erfolgt nur soweit, wie sie für die Eignungsprognose von Bedeutung ist und es werden nur solche Daten erhoben, wie sie zur Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.